MCC Statuten

Rechtliches System

Die GEMEINSCHAFT DER EIGENTÜMER DER URBANISATION "MAZARRÓN COUNTRY CLUB" unterliegt dem spanischen Recht vom 21. Juli 1960, Abschnitt 396 des spanischen Zivilgesetzbuchs sowie anderer anwendbaren Bestimmungen und, soweit es diese Bestimmungen zulassen, noch durch die nachstehend aufgeführten Satzungen:

ARTIKEL 1. ABGRENZUNG

Die GEMEINSCHAFT DER EIGENTÜMER DER URBANISATION "MAZARRÓN COUNTRY CLUB" wird von allen Eigentümern der Grundstücken, Häuser, Gewerbe oder anderen Bebauungen gebildet, die sich auf den Grundstücken, die sich im Projekt des Teilzonenplans für den "Sektor El Algarrobo "in Mazarrón befinden, aufgeführt sind, die an die Firma HUERTOS DE MAZARRÓN, SOCIEDAD LIMITADA vergeben wurden und die durch Bebauung genutzt werden können.

Daher ist Nachfolgendes enthalten: von BLOCKNUMMER EINS bis zur BLOCKNUMMER VIERZIG (Mazarrón-Grundbucheinträge Nr. 48.768 bis 48.852, nur gerade Zahlen, beide einschließlich), das Gebäude, das für das GEMEINSCHAFTSZENTRUM (Mazarrón-Grundbucheintrag Nr. 48.886) bestimmt war sowie das Gebäude, das bestimmt war für das EINKAUFSZENTRUM (Eintragsnummer 48.890 des Mazarrón Property Register) (im Folgenden als "Gebäude oder Blöcke" bezeichnet).

Gemäß dem Vorstehenden geht die Mitgliedschaft an der Gemeinschaft automatisch verloren, wenn das Eigentum an der Urbanisation veräußert wird. Der neue Eigentümer wird beim Erwerb automatisch und obligatorisch Mitglied, alle Rechte und Pflichten des Vorgängers werden an ihn übertragen.

Alle Änderungen in Bezug auf das Eigentum oder den Wohnsitz der Inhaber sind dem Administrator der Eigentümergemeinschaft der Urbanisation "Mazarrón Country Club" per Einschreiben mit Empfangsbestätigung innerhalb von fünfzehn Tagen ab dem Datum, an dem solche Änderungen eintreten sind, mitzuteilen. Der in die Bücher der Gemeinschaft eingetragene Inhaber haftet für Verluste oder Schäden, die sich aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen ergeben, vorbehaltlich den Bestimmungen des spanischen Gesetzes über horizontales Eigentum in Bezug auf die Haftung für Kosten einer Gemeinschaft.

ARTIKEL 2. ZIEL

Das Hauptziel der Eigentümergemeinschaft der Urbanisation "Mazarrón Country Club" ist die Erhaltung, Instandhaltung und gegebenenfalls Verbesserung der Urbanisation "Mazarrón Country Club", um ein harmonisches Zusammenleben zwischen ihren Eigentümern zu gewährleisten und die Ästhetik des gesamten Gebäudekomplexes in allen Phasen oder Bauphasen unter Gesundheits- sowie Hygienebedingungen und die Gewährleistung der Erhaltung aller Entwicklungsarbeiten sowie der Einrichtungen und Räumlichkeiten für allgemeine Dienstleistungen, soweit wie möglich zu gewährleisten.

Um dieses Ziel zu erreichen, kann jeder Eigentümer die Gemeinschaft auffordern, die dazu beitragenden Arbeiten auszuführen. Wenn solche Arbeiten genehmigt werden, sind alle Eigentümer verpflichtet, deren Ausführung zuzulassen, auch wenn sie Reparaturen oder Leistungen von privaten Immobilien bedeuten.

Obwohl die Erhaltung, Verwaltung und Verwaltung der als Privateigentum eingestuften Gebiete auf Rechnung ihrer Eigentümer erfolgt, müssen sie diese in einwandfreiem Zustand halten, die Eigentümergemeinschaft der Urbanisation "Mazarrón Country Club" kann eine solche Instandhaltung mittels einer vorherigen schriftlichen Aufforderung mit einer Frist von fünfzehn Tagen durchführen. Falls das Ergebnis negativ ist, wird dies durch sie selbst durchgeführt werden. Sollte die Eigentümergemeinschaft der Urbanisation "Mazarrón Country Club" dies durchführen, werden die Kosten an den oder die verantwortlichen Eigentümer weiterbelastet.

ARTIKEL 3. SELBSTVERWALTENDE ORGANE

Die Organe der Gemeinschaft sind:

- die Versammlung der Eigentümer,

- der Präsident,

- der Sekretär,

- der Administrator, der ein registrierter „Grundstücksverwalter“ sein soll.

Die Positionen des Sekretärs und des Administrators können von ein und derselben Person besetzt werden und müssen nicht der Eigentümergemeinschaft angehören.

Die Eigentümerversammlung kann mit Stimmenmehrheit einen Vizepräsidenten, der der Eigentümergemeinschaft angehören muss, für eine Amtszeit von einem Jahr wählen, der wiedergewählt werden kann und die vom Präsidenten oder die ihm zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt, in Sitzungen den Präsidenten bei Abwesenheit oder Krankheit vertritt.

Ebenso kann die Eigentümerversammlung die Schaffung eines Verwaltungsrats vereinbaren.

Der Verwaltungsrat besteht aus 42 Mitgliedern, einer pro Block oder Gebäude, der die Eigentümergemeinschaft des Urbanisation "Mazarrón Country Club" bildet, und wird von den Eigentümern jedes einzelnen von ihnen mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt, diese müssen der Eigentümergemeinschaft angehören. Ihre Aufgaben und ihr Funktionsschema werden von der Hauptversammlung festgelegt.

ARTIKEL 4. RECHTE UND PFLICHTEN DER EIGENTÜMER

Ungeachtet dessen, was den Gesetzen entspricht, werden die folgenden Rechte und Pflichten festgelegt:

1. ZIEL:

Die Käufer bei der ersten und nachfolgenden Übertragung von Häusern oder Grundstücken, auf denen Häuser gebaut werden sollen, dürfen auf diesen keine Geschäfts- oder Gewerbebüros errichten, obwohl sie diese zur Miete oder für eine andere Form der touristischen Vermietung bestimmen können, sofern der Eigentümer dies tut und für angemessen hält, informiert das Gemeinschaftsbüro vorab unter Angabe der persönlichen Daten des jeweiligen Mieters. Die Käufer bei der ersten und nachfolgenden Übertragung von Gewerbe oder Grundstücken, auf denen Gewerbe gebaut werden sollen, können auf ihnen jedoch jede Art von Geschäfts- oder Gewerbebüros errichten, sofern diese keine störenden, ungesunden, gefährlichen oder schädlichen Aktivitäten nach sich ziehen. Pubs oder Nachtclubs gelten ausdrücklich als störende Aktivitäten und sind daher verboten. Bars, Cafés und Restaurants sind als nicht störende Aktivitäten zulässig.

2. Koexistenzregeln

a) Den Eigentümern der Eigentümergemeinschaft der Urbanisation "Mazarrón Country Club" ist Folgendes untersagt:

- Bäume zu pflanzen, die ihre eigenen oder die Bausubstanz der Nachbarn schädigen können,

- Pflanzen und Bäume zu verpflanzen oder zu fällen, die gesetzlich geschützt sind,

- eine Hecke, die die Grundstücke trennt, mit einer Höhe von mehr als 180 Zentimetern,

- Wäsche und Bekleidung außerhalb der dafür bestimmten Orte aufzuhängen,

- Nudismus zu betreiben, der anderen Passanten auf öffentlicher Wegen sichtbar werden könnte,

- Autos und dergleichen auf öffentliche Wegen zu waschen,

- Haustiere außerhalb der dafür bestimmten Orte frei laufen zu lassen,

- Bei Tierquälerei kann die Eigentümergemeinschaft der Urbanisation "Mazarrón Country Club" zusammen mit der "Sociedad Protectora de Animales" (Gesellschaft zum Schutz der Tiere) entsprechend handeln,

- den Bürgersteig für Fußgänger oder Fahrräder von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Fahrzeugen für Behinderte) zu benutzen,

- um Seuchen und Schädlingen im Garten oder auf dem Grundstück mit chemischen Produkten zu behandeln. Diese Arbeiten werden vom technischen Instandhaltungspersonal auf Ersuchen des Grundstückseigentümers durchgeführt. Sie können jedoch nur durchgeführt werden, wenn der Verwaltungsrat der Ansicht ist, dass die Plage oder der Schädling für die Eigentümergemeinschaft der Urbanisation "Mazarrón Country Club" schädlich sein könnten, auch ohne die Zustimmung des Eigentümers, also einfach durch Benachrichtigung, wenn er / sie anwesend ist/sind,

- Gartenabfälle, Müll und dergleichen zu verbrennen,

- Reptilien zu besitzen, auch wenn diese als Haustiere, also wilde oder verbotene Tiere, gehalten werden. Hunde zu besitzen muss den Bestimmungen der geltenden Gesetze entsprechen, in jedem Fall müssen Hunde beim Ausführen einen Maulkorb tragen.

b) Die Eigentümergemeinschaft der Urbanisation "Mazarrón Country Club" muss mindestens 48 Stunden im voraus über Folgendes informiert werden:

- die Feier privaten Partys, die aufgrund ihres Zeitplans oder musikalische Aktivitäten bzw. Aufführungen abgehalten werden, die die normalen Grenzen der Ordnung und des guten Zusammenlebens unter den Nachbarn überschreiten könnten,

- die Durchführung von übermäßig lauten Aktivitäten, die die Nachbarn in der näheren Umgebung stören könnten und länger als einen halben Tag andauern.

Die Eigentümergemeinschaft der Urbanisation "Mazarrón Country Club" kann solche Feiern sowie Aktivitäten verbieten, wenn die von ihr vorgegebenen Maßgaben nicht beachtet werden.



 

3. ÄNDERUNGSARBEITEN

Die Eigentümer von Häusern und Gewerbe können auf ihre Rechnung Änderungen bzw. Verbesserungen an ihren Objekten vornehmen, die sie für angemessen halten, sofern diese keine Bestandteile der allgemeinen Nutzung oder Dienstleistung oder andere Eigentümer betreffen. Die Besitzer können im Rahmen eines Projekts, das von einem kompetenten Techniker sowie mittels einer Lizenz oder Genehmigung, die von der Stadtverwaltung ausgestellt wurde, wie neue Türen, Fenster und andere Freistände, die sich nach außen hin öffnen, erstellen. Da sich diese auf das Gesamtprojekt auswirken könnten, ist es den Eigentümern von Häusern untersagt, ähnliche Arbeiten ohne Genehmigung der Eigentümerversammlung durchzuführen, des weiteren müssen sie dafür die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen bei der Stadtverwaltung einholen. Es dürfen jedoch Radio- oder Fernsehantennen sowie Klimaanlagen aufgestellt werden - vorausgesetzt, ihre Außenelemente befinden sich im Innenbereich oder auf Balkonen oder an Fassaden, die nicht zur Straße zeigen, diese so zu begrenzen, dass diese nicht sichtbar sind und von Passanten auf der Straße gesehen werden können. Markisen homogener Natur, deren Farbe für jeden Block oder jedes Gebäude, die die Eigentümergemeinschaft der Urbanisation „Mazarrón Country Club“ bildet, müssten gleich sein, dies wird auf der Eigentümerversammlung festgelegt.

Ihre Eigentümer können den Bereich bestimmen, der nicht von Häusern auf privaten Grundstücken bewohnt wird, in denen solche Häuser für Garten, Terassen, Pools (die unter gesundheitlichen Bedingungen behandelt bzw. abgedeckt werden sollen), gemauerte Grills oder Dachflächen mit Holz oder/und Metall, gebaut werden. Aluminium oder andere Materialien, sofern sie von ihrem Eigentümer aufgebaut werden, dürfen sich nicht über das Erdgeschoss des Hauses erheben, ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer der Gemeinschaft zu benötigen oder deren Zustimmung zu erteilen. Es ist ausdrücklich verboten, Hauswirtschaftsräume, Lagerräume, Schuppen oder andere Konstruktionen aus Zement, Beton, Ziegeln oder anderes für die Konstruktion üblichen Materialien zu bauen, diese sind nur zulässig, wenn die Eigentümergemeinschaft diese genehmigt hat, sofern sie aus Holz oder aus Metall vorgefertigt sind.

Der Eigentümer eines Gebäudes oder Blocks oder eines daraus individualisierten Grundstücks kann mit der vorherigen zweckdienlichen Lizenz der Stadtverwaltung sowohl materielle als auch horizontale Abtrennungen, Bereiche und Unterteilungen vornehmen, auch mit der zweckgebundenen Lizenz, diese bauen und auszuführen unter Erklärung neuer Werke und der horizontalen Aufteilung, falls vorhanden. Alle derartigen Operationen können ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer der Eigentümergemeinschaft der Urbanisation "Mazarrón Country Club" durchgeführt werden. Sobald die Operation abgeschlossen ist, muss er die anderen Eigentümer über den Präsidenten der Gemeinschaft per Einschreiben mit Empfangsbestätigung informieren.


 

ARTIKEL 5. AUSGABEN

Alle Eigentümer von Gebäuden, die die Eigentümergemeinschaft der Urbanisation "Mazarrón Country Club" bilden, deren territorialer Geltungsbereich bereits festgelegt wurde, tragen zu den Kosten für die Aufrechterhaltung der Urbanisierung bei.

Die gemeinsamen Ausgaben oder Einnahmen werden so aufgeteilt, indem jedem der 42 Gebäude oder Blöcke, die die Urbanisation bilden, ein individueller Koeffizient zugewiesen wird, dessen Summe 100% beträgt, und innerhalb jedes Gebäudes oder Blocks jedes Grundstück, in das es aufgeteilt ist, einer unabhängigen Nutzung unterliegt, die Nutzung muss einen Koeffizienten haben, der durch die Quadratmeter der Grundstücksfläche so bestimmt wird, dass sich die Koeffizienten auf 100% jedes Gebäudes oder Blocks summieren. Wenn der Grund unterteilt wurde, wird der dem Grundstück zugewiesene Koeffizient durch die resultierenden Eigenschaften proportional zu den Quadratmetern jeder Teilgrundfläche oder auf andere Weise zu den Quadratmetern der bebauten Fläche geteilt.

Der Beteiligungskoeffizient für jedes der 42 Gebäude oder Blöcke, die Eigentümer der Urbanisation "Mazarrón Country Club" sind, wird nachstehend bestimmt, der Koeffizient, der jedem Grundstück oder Teilgrundstück entspricht, zu einem Eigentümer bestimmt, der das öffentliche Dokument (Aufteilung oder Unterteilung) ausführt (horizontal oder materiell, normalerweise), unter denen diese bestimmt werden und individuell zur rechtlichen Existenz gelangen. Dieser Koeffizient wird ferner verwendet, um den Beitrag jedes Eigentümers an den Ausgaben zu bestimmen, die durch diese Blöcke individualisiert werden können.

Die genannten Koeffizienten für jedes Gebäude oder jeden Block sind wie folgt:

- Blocknummer 1: 1,80%

- Blocknummer 2: 0,95%

- Block Nummer 3: 1,58%

- Blocknummer 4: 2,18%

- Blocknummer 5: 1,65%

- Blocknummer 6: 1,84%

- Blocknummer 7: 1,80%

- Blocknummer 8: 2,30%

- Blocknummer 9: 2,06%

- Blocknummer 10: 1,91%

- Blocknummer 11: 2,16%

- Blocknummer 12: 0,62%

- Blocknummer 13: 1,05%

- Blocknummer 14: 1,84%

- Blocknummer 15: 1,96%

- Blocknummer 16: 1,95%

- Blocknummer 17: 1,60%

- Blocknummer 18: 1,33%

- Blocknummer 19: 2,72%

- Blocknummer 20: 1,48%

- Blocknummer 21: 2,60%

- Blocknummer 22: 3,05%

- Blocknummer 23: 6,12%

- Blocknummer 24: 1,63%

- Blocknummer 25: 7,03%

- Blocknummer 26: 1,90%

- Blocknummer 27: 2,41%

- Blocknummer 28: 7,63%

- Blocknummer 29: 5,19%

- Blocknummer 30: 2,93%

- Blocknummer 31: 1,73%

- Blocknummer 32: 0,59%

- Blocknummer 33: 4,45%

- Blocknummer 34: 0,76%

- Blocknummer 35: 1,36%

- Blocknummer 36: 4,72%

- Blocknummer 37: 1,87%

- Blocknummer 38: 1,61%

- Blocknummer 39: 5,26%

- Blocknummer 40: 1,22%

- Gebäude für das soziale Zentrum: 0,81%

- Gebäude für das Einkaufszentrum: 0,43%


 

GEMEINSCHAFTSKOSTEN

Alle Ausgaben, die für Verwaltung, Wartung, gewöhnliche und außerordentliche Reparaturen, gegebenenfalls Verbesserungen in der Urbanisation "Mazarrón Country Club" bestimmt sind, die sich auf Steuern, Gebühren und Verbindlichkeiten beziehen, die möglicherweise nicht individuell sind und in den Fällen, in denen dies der Fall ist. Die Erhaltung und das ordnungsgemäße Funktionieren aller Entwicklungsarbeiten und Räumlichkeiten sowie die Installation allgemeiner Dienste, auch wenn sie gewährt werden (Wege, Grünflächen usw.), sind Kosten der Gemeinschaft der Eigentümer der besagten Urbanisation.


 

ARTIKEL 6. RECHTE, DIE DER FIRMA "HUERTOS DE MAZARRÓN, SOCIEDAD LIMITADA" VORBEHALTEN SIND:

Bis die Eigentümergemeinschaft der Urbanisation "Mazarrón Country Club" regelmäßig durch die Ernennung der Mitglieder ihrer Organe auf der Gründungsversammlung gegründet wird, ist die Gesellschaft "Huertos de Mazarrón, Sociedad Limitada" für die Ergreifung aller diesbezüglichen Maßnahmen verantwortlich. Die Verwaltung der Urbanisation erfolgt entweder direkt oder ernennt die entsprechenden Beauftragten, die sie ausführen sollen. Dabei handelt es sich um deren Gebühren auf dem Konto der Gemeinschaft, die Festlegung der von den Eigentümern zu zahlenden Beträge und die Erhebung der entsprechenden Beträge, auch gerichtlich einzutreiben. Die Gesellschaft "Huertos de Mazarrón, Sociedad Limitada" ist verpflichtet, die Gründungsversammlung einzuberufen, wenn die Immobilien, deren Anteil an der Gemeinschaft mehr als fünfundneunzig Prozent (95%) beträgt, Dritten gehören.

Das Unternehmen "Huertos de Mazarrón, Sociedad Limitada" kann ohne Zustimmung oder Zustimmung der übrigen Eigentümer der Eigentümergemeinschaft der Urbanisation "Mazarrón Country Club" in Bezug auf die ihr gehörenden Blöcke oder Grundstücke machen. Segregationen, sowohl materielle als auch horizontale Unterteilungen, sowohl materielle als auch horizontale Unterteilungen, Gruppierungen oder Aggregationen, und andere ähnliche Änderungen vornehmen, indem sie die Anteile der betroffenen Elemente hinzugefügt oder neu verteilt werden, ohne die Anteile der anderen Eigentümer der Gemeinschaft zu ändern. Sobald die Operation durchgeführt wurde, muss sie dies den anderen Eigentümern über den Präsidenten der Gemeinschaft mitteilen, um die entsprechenden Quittungen der Gemeinschaftsaktien auszustellen. Das Unternehmen kann an den Blöcken oder Standorten oder den Losen, die sich aus den genannten Vorgängen ergeben, Deklarationen neuer Arbeiten durchführen, die bestehenden modifizieren und die im horizontalen Grundstücksschema oder Gebäudekomplex deklarierten Konstruktionen darstellen, wobei jedes der resultierenden Objekte beschrieben und zugewiesen wird die entsprechenden Beteiligungsanteile.

Wenn die Gesellschaft "Huertos de Mazarrón, Sociedad Limitada" eine Konstruktion - die auch in horizontalen Grundstückseigentum besteht - auf einem Block oder Grundstück deklariert und das Recht, neue Konstruktionen zu errichten, der Gesellschaft als Projektionsrecht in horizontalen Grundstücken vorbehalten ist, wird die neue Konstruktionen, die aufgrund der Ausübung dieses Rechts deklariert wurden, werden als neue unabhängige Elemente in das horizontale Eigentum integriert, und die Gesellschaft legt die Anteile für die Teilnahme an den Kosten und Erlösen der neuen Konstruktionen fest und modifiziert diese der vorhandenen Elemente, ohne dass dies erforderlich ist, die Zustimmung ihrer Eigentümer, sofern dies nach den in Artikel 5 dieser Satzung festgelegten Regeln erfolgt. Sie kann auch die Grenzen der bestehenden Elemente ohne Zustimmung der Eigentümer ändern, um die durch das Projektionsrecht geleistete Arbeitserklärung zu erfüllen.

Im Falle einer Änderung der Grenzen privater Elemente, deren Eigentümer das Unternehmen "Huertos de Mazarrón, Sociedad Limitada" nicht ist, teilt er dies seinen Eigentümern per Einschreiben mit einer Empfangsbestätigung mit, das an die Gemeinschaft gerichtet ist der Eigentümer der Urbanisation "Mazarrón Country Club".

Die Gesellschaft "Huertos de Mazarrón, Sociedad limitada" kann ohne Zustimmung oder Zustimmung der anderen Eigentümer der Eigentümergemeinschaft der Urbanisation "Mazarrón Country Club" die Anschlüsse der allgemeinen Netze für die Versorgung durchführen, wie Wasser, Elektrizität, Telefon, Gas und alles andere, was in Zukunft angeboten werden könnten (Kabelfernsehen usw.), mit den daraus resultierenden Losen, wobei die Kosten und der Verbrauch an den ersten Käufer weitergegeben werden und diese allgemeinen Versorgungsnetze genutzt werden und die Verbindungen mit privaten Grundstücken solche Modifikationen oder Anpassungen, die zweckmäßig sein können, wobei das vorherige technische Projekt angefordert wurde, um deren Bequemlichkeit oder Notwendigkeit für eine bessere Entwicklung der Urbanisation "Mazarrón Country Club" zu erklären, und in diesem Fall sind dies Kosten auf Rechnung der Gemeinschaft.